Kategorien
Jurablog Weinblog Weinrecht

Rebpflanzungsverbot und Hobbyweinberg

Der Artikel wird unten fortlaufend ergänzt. Zur letzten AKTUALISIERUNG
Artikel vom Juni 2013 speziell zur rechtlichen Grundlage des Hobbyweinbergs: Hobbyweinberg und der Mythos der 99 Rebstöcke

Weinberg

In Kürze, da es aktuell so gut zusammen passt, zwei Meldungen:

1.
„Anlässlich des Großen Pfälzischen Weinbautages 2011 in Neustadt an der Weinstraße erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner: „Solange der europäische Weinmarkt noch nicht im Gleichgewicht ist und die südlichen Erzeugerländer unverändert Überschüsse produzieren, sollten wir nicht über ein Ende des Anbaustopps reden. Nach gegenwärtiger Rechtslage läuft das Pflanzrechtesystem Ende 2015 auf EU-Ebene aus, wobei die Mitgliedstaaten die Regelung bis Ende 2018 auf nationaler Ebene verlängern dürfen. Dies muss spätestens im kommenden Jahr korrigiert werden, wenn die Europäische Kommission ihre Bewertung der Weinmarktreform von 2008 vorlegt.“ via bmelv.de/…/Pressemitteilungen/2011/010-Pfaelzischer-Weinbautag

2. (via winzerblog.de/Twitter)
Hotelier muss Hobbyrebanlage melden. Via Ärger um Deutschlands höchsten Weinberg, 19.01.2010 Allgäu Rundschau.

Worum geht es hier grob rechtlich? Wie ist die rechliche Grundlage?

Neuanpflanzungen von Weinreben sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Für die Mitgliedsstaaten der EU gilt vorrübergehendes Rebpflanzungsverbot bis 31. Dezember 2015.

Unbeschadet des Artikels 120a Absätze 1 bis 6, insbesondere Absatz 4, ist die Bepflanzung von Rebflächen mit gemäß Artikel 120a Absatz 2 zu klassifizierenden Keltertraubensorten verboten.

Artikel 85g, nachträglich eingeführt von Verordnung (EG) Nr. 491/2009 in Verordnung (EG) Nr. 1234/2007.

Achtung! Online ist auf diversen Seiten zu lesen, dass es sich hierbei um den Artikel 85g der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 handle. Die Verordnung ist nie verlinkt. Im originalen Dokument gibt es diesen Artikel auch nicht. Der Abschnitt IVa (Art. 85a“85x) wurden aber erst mWv 1.8.2009 durch Verordnung (EG) Nr. 491/2009 des Rates vom 25. Mai 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) (ABl. Nr. L 154 S. 1) eingeführt.

Artikel 85g der Verordnung gilt grundsätzlich bis zum 31.12.2015. Allerdings können die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 85g Absatz 5 beschließen, das Verbot gemäß Absatz 1, also das vorübergehende Rebpflanzungsverbot, in ihrem Hoheitsgebiet oder Teilen davon längstens bis 31. Dezember 2018 aufrechtzuerhalten.

Was ist mit dem Hotelier und seiner Hobbyrebanlage?

So genannte Hobbyweinberge sind nicht genehmigungspflichtig. Allerdings müssen diese gemeldet werden.

Die Genehmigung für eine Neuanpflanzung ist nicht erforderlich für nicht weinbergmäßig bepflanzte Flächen, wenn sie zusammen mit anderen derartigen Flächen desselben Nutzungsberechtigten nicht größer als ein Ar sind und nicht in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit einer weinbergmäßig bepflanzten Fläche stehen.

§ 3 III Weinverordnung (zu § 7 II Nr. 1 u. 3 Weingesetz).

So, nun habe ich euch eine Pressemeldung eines Ministeriums, einen Zeitungsartikel, den ich auf Twitter verlinkt sah und eine PC Spieleankündigung, die ich auf Facebook las, verbloggt und deren rechtlichen Zusammenhang grob dargelegt. Klassisches Crossblogging im weiten Sinne.

x
Aktualisierung: 26.01.2011

Wie ich eben via Twitter von Würtz und Winzerblog gelesen habe, ist Michael Willkomm heute bei Würtz im Interview zum Thema Anbaustopp.

betr. Anbaustop! RT @Wuertz: M. Willkomm, Inhaber der größten Weinkellerei Deutschlands im Interview http://bit.ly/hwfHtOless than a minute ago via TweetDeck

AKTUALISIERUNGEN

Es folgen Aktualisierungen mit verschiedenen Meldungen zu diesem Thema.

x
Aktualisierung: 01.02.2011

Österreich will Pflanzungsrechte für 110 Hektar aus seiner regionalen Reserve an die Winzer vergeben

x
Aktualisierung: 13.02.2011

Auf die Tagesordnung der 879. Sitzung des Bundesrates, am Freitag, dem 11. Februar 2011, brachten die Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern den Antrag auf Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der vorübergehenden
Pflanzungsrechtregelung im Weinbau ein.

Dem Antrag nach soll der Bundesrat sollte unter anderem beschließen

„Der Bundesrat bittet die Bundesregierung
gegenüber der Europäischen Kommission frühzeitig folgende Positionen einzunehmen:

  • Die vorübergehende Pflanzungsrechtregelung soll auf den 31.12.2025 verlängert werden.
  • Die Ausgestaltung der Anbauregeln ist den Mitgliedstaaten zu übertragen. Qualitätsweinregionen sollen die Möglichkeit haben, über diesen Zeitpunkt hinaus am Anbaustopp festzuhalten.“

–> Erläuterungen zum Tagesordnungspunkt
–> Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz

x
Aktualisierung: 20.02.2011

Das Plenarprotokoll der 879. Sitzung des Bundesrates ist nun online.

Zum Tagesordnungspunkt 20, „Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der vorübergehenden Pflanzungsrechtregelung im Weinbau “ Antrag der Länder Baden- Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland- Pfalz gemäß § 36 Absatz 2 GO BR “ (Drucksache 42/11)“, trägt Herr Minister Professor Dr. Reinhart (Baden-Württemberg) u. a. vor, dass mit „der Übertragung von Wiederbepflanzungsrechten auf andere für den Weinbau geeignete Standorte oder der Schaffung nationaler bzw. regionaler Pflanzrechtsreserven […] betrieblich und regional ausreichend Flexibilität zur Weiterentwicklung der Betriebe und Weinbaustrukturen gegeben“ sind. In Baden-Württemberg würde, zum Schutz der Steillagen, ein Übertragung von Pflanzrechten von Steillagen in Flachlagen ausgeschlossen. Dem Weinbau in Hang- und Steillagen misst nicht nur er eine zentrale Rolle bei. Die Rodungsmaßnahmen stünden im Gegensatz zu einer Umkehr vom Anbaustopp. Mehr ab Seite 14 des Protokolls.

Julia Klöckner, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, hebt unter anderem die Steillagen ebenfalls als bedeutsam hervor. Laut Klöckner hat die Bundeskanzlerin „bei der Intervitis in Stuttgart erklärt, dass sie Mehrheiten zu finden versucht.“ Weiter habe Frankreichs Präsident Sarkozy „schon zugesagt, gemeinsam mit der Kanzlerin zu kämpfen.“

Präsidentin Hannelore Kraft weist „die Vorlage dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union “ federführend “ und dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz “ mitberatend “ zu.“

x
Aktualisierung: 23.03.2011 + 10.04.2011

„Im Weinkrieg am Störmthaler See beugt sich die Gemeinde Großpösna dem Amtsschimmel und lässt den Großteil der erst 2008 angepflanzten 1300 Reben roden. Mit der Aktion soll am Uferhang Platz geschaffen werden – für neue, diesmal gesetzeskonforme Weinstöcke.“

Mehr: sz-online.de/…/Hobbywinzer_roden_alte_Reben_und_pflanzen_1_776_neue

Die Gemeinde Großpösna rodet, muss 8.500 € Strafe zahlen und verkauft die Rebstöcke. Bericht und Videobeitrag unter: mdr.de/sachsen/leipzig/8448951.html

Aktualisiert
Aktualisierung: 04.05.2011

1. Update zum Hobbyweinberg oben und Armin Gross (via 25cl.de)
Zwei Hoteliers gründen Winzergemeinschaft Oberallgäu

2. Update
Löwe„Staatssekretärin vertritt Baden-Württemberg bei Vollversammlung der Europäischen Weinbauregionen (AREV) in Toledo/Spanien

Friedlinde Gurr-Hirsch MdL: „Mit gemeinsamer Kraft das Kultur- und Wirtschaftsgut Wein sowie die Identität der Weinbauregionen erhalten“

Europäische Weinbauregionen sprechen sich für Weiterführung des Anbaustopps im Weinbau und Unterstützung des Steillagenweinbaus aus“
Mehr: Staatssekretärin vertritt Baden Württemberg bei Vollversammlung der Europäischen Weinbauregionen AREV in Toledo Spanien

Aktualisiert
Aktualisierung: 09.07.2011

Die Hessische Staatsweingüter GmbH, die das größte deutsche Weingut sind, beantragten beim Weinbauamt in Eltville neue Pflanzrechte. Damit möchten sie ca. neun Hektar Ackerland der Staatsdomäne Steinheimer Hof in Weinbergsgelände umwandeln. Damit wäre bereits 2015 der erste Ertrag zu erwarten. Die Lage ist der „Wallufer Vitusberg“. Dies berichtet der Wiesbadener Kurier: wiesbadener-kurier.de/region/rheingau/eltville/10928580.htm.

x
Aktualisierung: 13.11.2011

„Die CDU-Landtagsfraktion wird die Weinwirtschaft in ihrer Forderung nach Verlängerung des Anbaustopps unterstützen. Der Vorsitzende des Arbeitskreises Ländlicher Raum, Paul Locherer, sagte das beim Treffen mit Verbandsvertretern und Winzern … in der Winzergenossenschaft Königschaffhausen.“ badische-zeitung.de/endingen/es-geht-um-die-kulturlandschaft

„Es lohnt sich, eine vernünftige Diskussion anzustoßen und sich den Argumenten der EU-Kommission zur Aufhebung der Pflanzungsrechtregelung nicht von vornherein zu verschließen, bevor sich der deutsche Weinbau Restriktionen auferlegt, die bei uns eine zukunftsorientierte Entwicklung blockieren und den Erzeugern in anderen Weinerzeugerländern auch künftig eine flexible Anwendung der Vorschriften ermöglicht.“ So das Fazit des Bundesverbandes der Deutschen Weinkellereien und des Weinfachhandels e.V. in seiner Erklärung zu dem Thema Rebflanzungsverbot in der EU.

x
Aktualisierung: 17.11.2011
„Mit Sorge waren die Weinbauern zu der Veranstaltung über „die EU-Weinmarktreform und ihre Folgen für Südbaden“ in der Bezirkskellerei gegangen, doch mit Zuversicht kehrten sie nach Hause zurück. Der EU-Agrarexperte Herbert Dorfmann hatte deutlich gemacht, dass das von ihnen gefürchtete Aufheben des Anbaustopps für neue Reben nicht nur von Deutschland, sondern von allen weinbautreibenden EU-Staaten abgelehnt wird und die Chancen gut stehen, dass die Aufhebung nicht wie geplant 2015 umgesetzt wird. […]“ Schreibt die Badische Zeitung heute.

x
Aktualisierung: 23.01.2012

Wie wird das Thema Anbaustopp in Österreich gesehen?

wirtschaftsblatt.at/…/weinbauern-wollen-liberalisierung-des-weinanbaus-verhindern
kurier.at/…/gefahr-fuer-das-weinland-oesterreich

Wieder Deutschland:
Mittelrhein: Winzer wollen Steillagen schützen

x
Aktualisierung: 28.03.2012

„Auf Initiative der Abgeordneten des Europaparlaments Astrid Lulling (LU) und Michel Dantin (FR) fand am 19. März in Brüssel eine große Debatte zugunsten der Beibehaltung der Bepflanzungsrechte für Wein statt, die neun europäische Landwirtschaftsminister (Deutschland, Österreich, Frankreich, Finnland, Ungarn, Italien, Luxemburg, Malta, Rumänien) und etwa 350 politische Vertreter und Fachleute unterschiedlicher politischer Horizonte zusammengeführt hat, die sich gegen die Liberalisierung dieser Rechte ausgesprochen haben, die für 2016 im Zuge der Reform der GMO für Wein aus dem Jahre 2008 geplant ist. “ Mehr: http://www.arev.org/spip.php?article2261

Studie über die Auswirkungen der Liberalisierung der Pflanzrechte im Weinbau

x
Aktualisierung: 10.05.2012

x
Aktualisierung: 23.05.2012

x
Aktualisierung: 23.05.2012

x
Aktualisierung: 20.08.2012

x
Aktualisierung: 12.10.2012

x
Aktualisierung: 07.12.2012

LöweBaden-Württemberg setzt sich bei der Europäischen Kommission in Brüssel für den Erhalt der Weinkulturlandschaft ein Ministerialdirektor Wolfgang Reimer: Erhalt des Anbaustopps für Reben bedeutet Erhalt unserer traditionellen, touristisch wie ökologisch attraktiven Weinbau-Kulturlandschaften. Pressemitteilung 265/2012

x
Aktualisierung: 15.01.2013

Aktualisierung
Aktualisierung: 08.03.2013

Aktualisierung
Aktualisierung: 16.03.2013

Das Europäische Parlament hat in seiner Sitzung vom 13.03.2013 zugestimmt, dass die aktuell gültigen Pflanzenrechtsregelungen bis mindesten 2030 erhalten bleiben sollen.

Wer es im Detail nachlesen möchte, das ist etwas kompliziert:
Unter dem Tagesordnungspunkt „Beschluss zur Erteilung eines Mandats für die Aufnahme von interinstitutionellen Verhandlungen über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung „Einheitliche GMO“) – 2011/0281(COD)“ wurde unter anderem der Änderungsantrag 49 gestellt, der einen neuen Artikel 82 a in die zu verabschiedende Verordnung aufnehmen soll, der lautet: „Aus wirtschaftlichen, sozialen und Umweltgründen sowie aus Gründen der Raumordnung in den ländlichen Gebieten mit Weinbautradition sollte “ über die Anforderungen hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Kontrolle, der Vielfalt, des Rufes und der Qualität der europäischen Weinbauerzeugnisse hinaus “ das derzeitige System der Pflanzungsrechte im Weinsektor bis mindestens 2030 beibehalten werden.

Das Parlament stimmte diesem Antrag zu. Nun bleibt abzuwarten, wie sich Rat und Kommission verhalten werden und ob sie dieser Fortführung von dramatischer Rechtebeschneidung zustimmen werden.

Abstimmungsergebnisse:

Aktualisierung
Aktualisierung: 13.06.2013

–> Dass einzelne Staaten über die nationale Verlängerung des Anbaustopps entscheiden könnten, wäre das Schlimmste, was passieren könnte. Dass Rüdlin das gut heißt sagt viel aus.

Aktualisierung
Aktualisierung: 02.07.2013
„EU Landwirtschaftsmnister diskutieren unter anderem über den Anbaustopp für Weinreben“: SWR Studio Trier – das Thema des Tages, 24.6.2013

Stay blogged. 😎

Euer Matthias

Weiterführende Links:

lwg.bayern.de/weinbau/fachrecht/17182/
Auszugsweises Rechtsgutachten zur Frage der Zulässigkeit von Weinbau auf gemeindliche Initiative

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität und somit Gültigkeit beachtet werden!

Kommentare sind geschlossen.