Kategorien
Jurablog

Deutsche Nationalbibliothek

Während der Diskussion über Blogger und Printblogger ( 😀 ) kam der erweiterte Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek zur Sprache (hier das Gesetz). Zufällig entdeckte ich ein Blog, was sich auch damit beschäftigte und mit der Deutschen Nationalbibliothek in Kontakt trat.

Auszug aus dem Text der DNB Internetseite:
[quote]Daneben sind Websites zu sammeln, deren Informationsgehalt über reine Öffentlichkeitsarbeit, Warenangebote, Arbeitsbeschreibungen oder Bestandsverzeichnisse / -kataloge hinausgeht. Zeitlich begrenzte Vorabveröffentlichungen und wissenschaftliche Preprints, reine Software- oder Anwendungstools und auch Fernseh- und Hörfunkproduktionen werden hingegen nicht einbezogen.

Der gesetzliche Sammelauftrag umfasst auch die so genannten webspezifischen Publikationen, die sich durch ihre dynamische Entwicklung, interaktive Kommunikationsfunktionen und multimediale Komponenten definieren. Hier muss die Deutsche Nationalbibliothek erhebliche Entwicklungsarbeit für die Archivierung und Verfügbarmachung leisten; in diesem Bereich sind derzeit viele Fragen hinsichtlich Sammlungsumfang, Sammlungstechnik und Verfügbarmachung noch unbeantwortet.[/quote]
Dies könnte jede private Internetseite, jedes Forum und jeden Blog et cetera beinhalten. Wie das technisch zu realisieren ist und wie groß der Speicherplatz inkl. Spiegelsystemen sein müsste, kam mir zunächst in den Sinn. Weiterhin erscheint es wenig sinnvoll und auch würde ich meine Seiten nicht verpflichtend im DNB Archiv wissen.