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Mein Schatz! Schatzfund im BGB.

So romantisch dir Vorstellungen zu dem Thema Schatz beziehungsweise Schatzfund auch sein mögen, so sachlich ist die Rechtgrundlage eines Schatzfundes.

Was ist ein Schatz und wer erlangt Eigentum daran?

Ein Schatz ist eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist.

So ist der Schatz in § 984 BGB legal definiert:

Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.

„Verborgen“ heißt, dass die Sache zuvor nicht sinnlich wahrnehmbar war. Die Sache muss also entdeckt und in Besitz genommen werden (Realakte). Zudem müssen regelmäßig Anstrengungen unternommen werden, um den Eigentümer zu ermitteln. Auf einen tatsächlichen „Wert“ der Sache kommt es nicht an.

Entdecker und Eigentümer werden kraft Gesetzes Miteigentümer des Schatzes.

Landesrechtliche Regelungen (Denkmalschutzgesetze)

Landesrechtlich ist in der Regel das Schatzregal festgeschrieben. Das Schatzregal ist eine rechtliche Regelung, nach der herrenloses, bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgenes Gut mit seinem Auffinden Eigentum des Staates wird, ohne dass dazu ein weiterer (Übertragungs-)Akt erforderlich ist. So zum Beispiel im § 23 Denkmalschutzgesetz Baden-Württembergs:

Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind, daß ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben.

Viel Erfolg bei der Schatzsuche und

stay blogged. 😎

Euer Matthias

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

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