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Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden

Gemäß § 27 VI StVO darf auf Brücken (in Deutschland) nicht im Gleichschritt marschiert werden.

Aus dem Zusammenhang gerissen mag dies leicht absurd klingen. Der § 27 StVO regelt die Verbände im Straßenverkehr. D.h. unter anderem marschierenden Abteilungen, Schulklassen, Radfahrverbände, Prozessionen et cetera. Brücken, wie die Broughton Suspension Bridge, können infolge von Resonanzschwingungen einstürzen. Das Verbot des im Gleichschritt Marschierens auf Brücken ist daher eine Vorsichtsmaßnahme, um solche Katastrophen zu verhindern.

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Euer Matthias

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