Kategorien
Weinblog Weinrecht

Lex Salica und das Weinrecht

Lex Salica

Historische Rechtstexte muten nicht selten absurd an. Und hier sind wir mit der „Lex Salica“ bestens bedient. Die Lex Salica (Salisches Recht) entstand 507-511 auf Anordnung des Merowingerkönigs Chlodwig I. und ist eines der ältesten erhaltenen Gesetzbücher. War zuvor das Fehdewesen vorherrschend, wurde mit der Lex Salica eine herrschaftliche Rechtsordnung eingeführt. Und in solch einem bedeutenden Gesetzestext darf der Wein natürlich nicht fehlen, oder?

Begeben wir uns kurz auf eine Zeitreise. Wir finden uns im Europa des Frühmittelalters wieder. Genauer im bedeutenden Frankenreich der Könige aus dem Geschlecht der Merowinger. Was regelte die neue Rechtsordnung zum Thema Wein?

Diebstahl von Trauben und Wein

Lex Salica Wein Diebstahl

Übersetzung*:
So Jemand in einem fremden Weinberge diebischerweise Weinlese hält und dabei betroffen wird, so soll er für schuldig erkannt werden, 600 Pfenn. oder 15 Schill, zu zahlen. Wenn er dagegen den von da nach seinem Hause fährt und abladet, so ist er für schuldig zu erkennen, 1800 Pfenn. oder 45 Schill, zu zahlen.

Schau an! Diebstahl von Weintrauben ist also kein neues Phänomen.

Raub oder Mord eines Weingärtners

Mord Weingärtner

Übersetzung*:
Wenn Einer Jemand vom Kost- und Lohn-Personal (Dienstpersonal) [nämlich Schmutzarbeiter, Dienstmagd oder Grobschmid oder Goldschmid oder Sauhirt oder Weingärtner oder Stallknecht stiehlt oder umbringt, so soll er, dessen überführt, für schuldig erkannt werden, 1200 Pfenn. oder 30 Schill, zu zahlen…

Der Raub oder Mord von „Dienstpersonal“ steht im Kapitel „XXXV: Von Sklaven-Todtschlägen und Beraubungen.“ Weingärtner waren also Sklaven. Keine titelblätterzierenden Superhelden, die mystischen Rauschesaft herstellen.

——————————————————

* deutsche Übersetzung nach Clement, Knut Jungbohn, 1803-1873; Zoepfl, Heinrich Matthias, 1807-1877 in
Forschungen über das Recht der salischen Franken vor und in der Königszeit. Lex Salica und Malbergische Glossen. Erläuterungen, nebst ersten Versuch einer vollständigen hochdeutschen Uebersetzung.

Stay blogged. 😎

Euer Matthias Düsi

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!