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Messweinverordnung wurde aufgehoben

Messweinverordnung

Mit Beschluss vom 23. Juni 2014 hob der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz die sogenannte Messweinverordnung aus dem Jahre 1976 auf.

Was passiert beim Abendmahl?

Die römisch-katholischen Transsubstantiationslehre beschreibt die Wandlung von Brot und Wein in den Leib und das Blut Jesu Christi in der Heiligen Messe.

Seit circa 300 nach Christi ist Wein fester Bestandteil der Eucharistie.

Was bestimmte die Messweinverordnung?

Die (katholische) Kirche ist für die Entwicklung des Weinbaus und die Einhaltung hoher Qualität für den Altarwein wegbereitend. Unter anderem durch die zahlreichen Weinverfälschungen im Mittelalter erließ die katholische Kirche Vorschriften zur natürlichen Reinheit und Unverfälschtheit des Messweins und kontrollierte die Herstellung. Die Messweinverordnung, genau „Verordnung über den Gebrauch von Wein bei der Eucharistiefeier (Messwein)“ aus dem Jahre 1976 war die „zeitgemäße“ Umsetzung dieser Bestrebung.

Neben der Reinheit der Weine, Weine sollten naturreine Weine sein, wurde die Approbation der Messweinlieferanten und Messweinhersteller in der Messweinverordnung bestimmt.

Was ändert sich nach Aufhebung der Messweinverordnung?

Die katholischen Priester sind angehalten dafür Sorge zu tragen, dass bei der Feier der Eucharistie ein Wein verwendet wird, der mindestens den Anforderungen eines Qualitätsweines b. A. (nach deutschem Weingesetz) genügt und so der Würde des Sakraments entspricht.

Die Approbation einzelner Weingüter, also deren fortwährende Kontrolle und Zulassung als Messweinhersteller und Messweinlieferant durch den Generalvikar des jeweiligen Bistums, entfällt!

Welche Weine sind nun als Messweine zugelassen?

Nach dem System der deutschen Qualitätsstufen können weiterhin Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete und Prädikatsweine verwendet werden.

Katholisch-rechtliche Grundlage des Messweins

Auch ohne Messweinverordnung bestimmt Can. 924 CIC weiterhin:

Can. 924 — § 1. Das hochheilige eucharistische Opfer muß mit Brot und Wein, dem ein wenig Wasser beizumischen ist, dargebracht werden.

§ 3. Der Wein muß naturrein und aus Weintrauben gewonnen sein und darf nicht verdorben sein.

Weltlich-rechtliche Grundlage des Messweins

§ 31 Weinverordnung (zu § 24 Absatz 2 des Weingesetzes)

Die Bezeichnungen „Abendmahlswein“, „Messwein“, „Koscherer Wein“ oder „Koscherer Passahwein“ dürfen nur im geschäftlichen Verkehr mit der jeweiligen Kirche oder Religionsgemeinschaft und nach deren besonderen Vorschriften gebraucht werden.

Ohne ausdrückliche Zulassung wären die oben genannten Begriffe dem deutschen Weinrecht nach verboten.

Stay blogged 8)

Euer Matthias

Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!

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