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Jurablog Weinrecht

Rechtliche Grundlage des Glühweins

2015: Der Artikel entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Hier finden Sie den aktuellen Artikel, Stand Dezember 2015.

Glühwein Weinrecht

Die weinrechtlichen (europarechtlichen) Bestimmungen zum Glühwein.

Was ist Glühwein?

Glühwein ist ein aromatisiertes (weinhaltiges) Getränk, das ausschließlich aus Rotwein oder Weißwein und Zucker gewonnen und hauptsächlich mit Zimt und Gewürznelken gewürzt wird.

Glühwein aus Rotwein oder Weißwein?

Glühwein darf aus Rotwein ODER aus Weißwein hergestellt werden. Im Fall der Zubereitung von Glühwein aus Weißwein muss die Verkehrsbezeichnung „Glühwein“ durch die Worte „aus Weißwein“ ergänzt werden.

Darf Glühwein mit Wasser „gestreckt“ werden?

Nein!

Wo steht das?
Im Art. 2 Abs. 3 Buchstabe f der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates vom 10. Juni 1991 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung aromatisierter weinhaltiger Getränke und aromatisierter weinhaltiger Cocktails.

Wie hoch ist der Alkoholgehalt von Glühwein?

Glühwein muss einen vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 7 % vol und weniger als 14,5 % vol aufweisen.

Wo steht das?
Im Art. 2 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91.

Welche Geschmacksangaben gibt es für Glühwein?

Hier sieht das Weinrecht diese Stufen vor:

  • extra trocken: Zuckergehalt < 30 g/l
  • trocken: Zuckergehalt < 50 g/l
  • halbtrocken: Zuckergehalt zwischen 50 und 90 g/l
  • lieblich: Zuckergehalt zwischen 90 und 130 g/l
  • süß: Zuckergehalt > 130 g/l

Wo steht das?
Im Abs. 5 der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91.

Badischer Glühwein?

Badischer Glühwein, Pfälzer Glühwein, Glühwein Tupfinger Paradiesgarten et cetera darf es in den Glühweinbezeichnungen nicht geben. Dies bleibt den verwendeten Weinbauerzeugnissen vorbehalten.

Nürnberger Glühwein? Thüringer Glühwein?

Ein in Nürnberg hergestellter Glühwein darf als „Nürnberger Glühwein“, ein in Thüringen hergestellter Glühwein darf als „Thüringer Glühwein“ bezeichnet werden.

Wo steht das?
Im Art. 6 der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91.

Stay blogged. 😎

Euer Matthias Düsi

2015: Der Artikel entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Hier finden Sie den aktuellen Artikel, Stand Dezember 2015.
Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Die Einträge dienen lediglich der Information, hier findet keine Rechtsberatung statt. Grundsätzlich muss bei rechtlichen Themen stets das Veröffentlichungsdatum hinsichtlich der Aktualität beachtet werden!