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Solaris Spätlese aus Ostfriesland! Erste Ostfriesische Winzergenossenschaft

Düsiblog Weinrecht

Noch vermag kaum jemand direkt an Wein und Weinbau zu denken, wenn er an Ostfriesland denkt. Damit sich das bald ändert, hat sich die Erste Ostfriesische Winzergenossenschaft gegründet! Eine weinrechtliche Neuerung macht dies möglich. Herzlichen Glückwunsch an die Weinfreunde der Ersten Ostfriesischen Winzergenossenschaft!

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Rebpflanzrechte: 263 Hektar mehr Wein für Deutschland

Weiße Reben

Deutschland erhält mehr Anbauflächen. Zugegeben, andere europäische Länder sind bei weitem nicht zu zögerlich, zaghaft und zugeknöpft. Die deutschen Anbaugebiete für Wein dürfen immerhin um 0,3 % wachsen. Theoretisch.

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Niedersachsen ist nun Weinanbaugebiet

Weiße Reben

In Niedersachsen darf nun Wein angebuat werden. In Niedersachsen? Genau!

Wo sind die neuen Weinbauflächen in Niedersachsen?

Diese sind in

  • Landkreis Göttingen,
  • Landkreis Lüneburg,
  • Landkreis Oldenburg,
  • Landkreis Schaumburg,
  • Region Hannover,
  • Landkreis Ammerland,
  • Landkreis Osnabrück und
  • Landkreis Friesland
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Uhudler Verbot aufgehoben? Österreich nimmt Uhudler Reben ins Weingesetz auf.

Uhudler Vortrag
Uhudler ist nun doch edel und Österreich nimmt Uhudler Reben ins Weingesetz auf. Gemäß eines aktuellen Gutachtens, das die Abstammung einiger Uhudler Sorten von der Edelrebe Vitis vinifera bezeugt, konnten nicht nur erlassene Rodungsbescheide gerichtlich zurückgenommen werden, Österreich wird die Uhudler Reben ins Weingesetz aufnehmen. Ist das die Rettung für den Uhudler?

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Weingesetz: 0,3 Prozent mehr Freiheit. Anbaustopp fällt in Zeitlupe

Weintrauben
Neuigkeiten aus dem Weinrecht! Ab dem 1. Januar 2016 darf in Deutschland wieder Wein (neu) angepflanzt werden! Bisher darf nicht (überall) neu Wein angebaut werden. Die Neuanpflanzung von klassifizierten Keltertraubensorten ist immer noch verboten. Das wird Anbaustopp bzw. Rebpflanzungsverbot, in Österreich Auspflanzungsverbot genannt.

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Rettet den Uhudler! Geschichte und rechtliche Würdigung des Uhudlerweines

Rettet den Uhudler

Im Rahmen des Vinocamps an der Hochschule Geisenheim hielt ich einen Vortrag über den Uhudler und hatte währenddessen und im Anschluss viele spannende Diskussionen.

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Reinheitsgebot für Wein von 1487 und 1498 – Weinkontrolle im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nationen

Weinordnung 1498

Reichsweinordnungen 1487 und 1498

Am 24. August 1498 erließ Kaiser Maximilian I. von Gottes Gnaden im Rahmen des Reichstages zu Freiburg die Ordnung unnd satzung über weyne, in der die Verfälschung und Panschung des Weines unter Strafe gestellt wurde, das so genannte Wein-Reinheitsgebot. Die Ordnung und Satzung über Wein ergänzte die 1487 von Friedrich III., Maximilan I. Vater, erlassene Weinordnung. Zudem sollte die Ordnung von 1487 verstärkt und schlussendlich Reichsweit durchgesetzt werden.

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Welche Rebsorten darf ich anbauen?

Weintrauben

Darf ich in Deutschland jede Rebsorte anpflanzen, die ich möchte1?

Nein!

Zur Weinherstellung dürfen nur gesetzlich festgelegte Rebsorten in gesetzlich bestimmten Gebieten angebaut werden2. Das heißt, dass die einzelnen Bundesländer für ihre jeweiligen gesetzlich bestimmten Anbaugebiete Rebsorten nach eigenem Ermessen zum Anbau zulassen dürfen.

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Anbau von Tafeltrauben und das Weinrecht

Tafeltrauben
Foto: „Table grapes on white“. Licensed under GNU Free Documentation License 1.2 via Wikimedia Commons

Sie hat es geschafft! Sie ist emanzipiert! Fast.

Seit 14 Jahren dürfen in Deutschland Tafeltrauben angebaut werden1. Wahnsinn, oder? Bei Weintrauben (Keltertraubensorten) ist dies noch immer nicht so. Nach europäischem Recht ist die Neuanpflanzung von klassifizierten Keltertraubensorten nämlich verboten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung, die nur in wenigen bestimmten Ausnahmen erteilt werden darf beziehungsweise wird siehe ausführlich hier: Stichwort: Repflanzungsverbot.

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Hobbyweinberg und der Mythos der 99 Rebstöcke

Weintrauben
Widmen wir uns dem schönen Thema „Hobbyweinberg“. Was ist ein sogenannter Hobbyweinberg? Warum benötigt man dieses Institut überhaupt und was ist mit diesen 99 Rebstöcken los?

Warum ist ein „Hobbyweinberg“ überhaupt wichtig?

Gemäß Art. 85g der Verordnung (EG) 1234/2007 ist die Neuanpflanzung von klassifizierten Keltertraubensorten verboten.