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Angebot zum Vinocamp: Rebpflanzungsverbot

Rebstöcke

Mein Angebot zum Vinocamp 2012: Einführung und Diskussion zum Rebpflanzungsverbot (Anbaustopp).

Das ist ein sehr wichtiges, interessantes sowie komplexes Thema. Zudem wird die Diskussion zunehmend emotional geführt. Im Rahmen des Vinocamps sicher eines DER Themen! Das Angebot richtet sich an alle Teilnehmer/innen des Vinocamps. Vorwissen ist nicht notwendig.

Wir werden uns diesen 3 Hauptpunkten widmen:

  1. Die rechtliche Grundlage des Rebpflanzungsverbotes. EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht.
  2. Aktuelle Entwicklung, Ausblick
  3. Diskussion
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E-Bacchus: geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen

E-Bacchus Datenbank von in der EU geschützten geografischen Angaben, Ursprungsbezeichnungen und traditionellen Begriffen.

Europäische Union: Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Statistik: E-Bacchus, Stand 25.01.2012

"E-Bacchus ist eine Datenbank, die
  • aus dem Register von in der EU geschützten geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates besteht,
  • in der EU geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen von EU-Nichtmitgliedstaaten auf der Grundlage von bilateralen Handelsabkommen über Wein zwischen der EU und den betreffenden EU-Nichtmitgliedstaaten und
  • die in der EU nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates geschützten traditionellen Begriffe enthält."
Quelle: Europäische Kommission E-Bacchus. "E-Bacchus: geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen" vollständig lesen

§ 90 StGB Verunglimpfung des Bundespräsidenten

§ 90 StGB Verunglimpfung des Bundespräsidenten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.
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Weinfälscher an den Pranger

Weingesetz von 1930

Das Weingesetz von 1930 löste seinen Vorgänger von 1909 ab und wurde selbst vom Weingsetzt vom 1.4.1970 abgelöst. Ersteres enthielt eine interessante Vorschrift, die besagte, dass das Gericht anordnen kann, dass die Verurteilung oder der Freispruch von "Weinfälschern" (Weinpanschern) öffentlich bekanntzumachen ist. Ein Prangerstehen für Weinfälscher. Andererseits aber auch eine Rehabilitierung für zu unrecht Angeschuldigte deren vermeindlich schlechter Ruf sich bis zur Urteilsverkündung bereits ausbreitete. § 29 des Weingesetzes von 1930 besagte: "Weinfälscher an den Pranger" vollständig lesen

Weinland Rhein-Neckar Region

Weingüter in der Metropolregion Rhein-Neckar

In der europäischen Metropolregion Rhein-Neckar sind 4, in Worten: vier, Weinanbaugebiete beheimatet. Da staunt ihr, was? Überlegt mal, welche das sein können.

Richtig!
  • Baden (drittgrößtes Weinanbaugebiet)
  • Hessische Bergstraße (drittkleinstes Weinanbaugebiet)
  • Pfalz (zweitgrößtes Weinanbaugebiet)
  • Rheinhessen (größtes Weinanbeugebiet)
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Schwägerschaft

Auf die Schnelle und in Kürze.

Rechtlich geht die Verwandtschaft über die Blutslinie hinaus. Dies zum Beispiel durch Adoption oder durch Schwägerschaft (Affinität). Die Schwägerschaft vermittelt die Verwandtschaft.

§ 1590 BGB
(1) Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grad der sie vermittelnden Verwandtschaft.
(2) Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.
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