Klären wir die Fragen, was "Urlaub" für Arbeitnehmer ist und wie viel Urlaub einem Arbeitnehmer rechtlich zusteht. 1
Was ist Urlaub?
Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die dem Arbeitnehmer zum Zweck der Erholung gewährte Freistellung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung der Arbeitsvergütung.2
Klassisches Crossblogging: Julia startete eine Serie zu den "deutschen Weinbauregionen". Besonderheiten wie Bodenbeschaffenheit und Klimabedingungen der Weinbaugebiete sind interessant. Doch wie ist die rechtliche Grundlage der deutschen Weinanbaugebiete? Wieso darf wo überhaupt Wein angebaut werden? Betrachten wir uns zusammen das Thema "Rechtliche Grundlage der deutschen Weinanbaugebiete" skizziert. Dieses Mal begnügen wir uns mit der bundesrechtlichen und landesrechtlichen Darstellung und lassen das Gemeinschaftsrecht außen vor.
Exkurs:
Das Thema Weinanbau ist immer mit dem Thema Rebpflanzungsverbot verbunden. Generell gilt in der EU ein vorübergehendes Rebpflanzungsverbot bis 31. Dezember 2015, Ausnahmen gelten nur für Flächen mit Pflanzrechten. Aktuell scheint die Katastrophe wahr zu werden, dass das schon viel zu lange andauernde "Vorübergehend" erneut verlängert wird. Unter dem Stichwort Rebpflanzungsverbot bekommt Ihr fortlaufend aktuelle Informationen im Düsiblog.
Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.
Im Rahmen unserer Milch-Trologie heiße ich Euch herzlich zu unserem rechtlichen Grundriss zur "Liebfrauenmilch" willkommen und wünsche Euch viel Spaß mit dem folgenden Artikel.
Was ist Liebfrauenmilch?
Liebfrauenmilch bzw. Liebfraumilch ist lieblicher weißer Qualitätswein der bestimmten deutschen Anbaugebiete Nahe, Pfalz, Rheingau und Rheinhessen (mittelbare Herkunftsangabe). Liebfrauenmilch ist ein Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.).
Ihren Ursprung hat die Liebfrauenmilch in den Weinbergen der Liebfrauenkirche in Worms (Rheinhessen).
Gerade die neueste Aktualisierung von heute, in der beschrieben wird, dass das Europäische Parlement dem Antrag zustimmte, dass die aktuell gültigen Pflanzenrechtsregelungen bis mindesten 2030 erhalten bleiben sollen, zeigt, wie aktuell und brisant dieses Thema ist.