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EU Weinrecht: Wenn „Deutschland“ keine geografische Angabe ist

Deutscher Wein
Die europäischen Qualitätsstufen für Wein sehen unter anderem die Gruppe „Weine ohne geografische Angabe“ vor. Führt so ein Wein die Bezeichnung „Deutscher Wein“, „deutsch“ oder „Deutschland“, stellt dies rechtliche allerdings keine geografische Angabe dar.

Die Weine ohne geografische Angabe sind eine Abgrenzung. Sie sind die übrigen Weine, die nicht Weine mit geschützter geografischer Angabe oder Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung sind (Art. 119 Abs. 1 lit. b) VO (EU) Nr. 1308/2013). Dennoch haben Trauben eine Herkunft, daher darf so etwas wie „Deutschland“ auf dem Etikett stehen.

Eine Rebsortenangabe wie „Rheinriesling“ darf ein Wein ohne geografische Angabe nicht tragen. Diese Angabe ist zu geografisch.

Stay blogged. 😎

Euer Matthias Düsi

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